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Aufgabe 1
a) Kündigung: Einseitig b) Arbeitsvertrag: Zweiseitige c) Testament: Einseitig d) Pachtvertrag: Zweiseitig
Aufgabe 2
| Merkmal | Mietvertrag | Pachtvertrag | Leihvertrag |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 535 BGB | § 581 BGB | § 598 BGB |
| Vertragsparteien | Vermieter & Mieter | Verpächter & Pächter | Verleiher & Entleiher |
| Gegenstand | Sachen (z. B. Wohnung, Auto) | Sachen oder Rechte (z. B. Restaurant) | Nur Sachen |
| Nutzung erlaubt | Gebrauch | Gebrauch und Fruchtziehung | Gebrauch |
| Entgelt (Kosten) | Ja, Mietzins | Ja, Pachtzins | Nein, unentgeltlich |
| Dauer | Befristet oder unbefristet | Befristet oder unbefristet | In der Regel befristet oder zweckgebunden |
| Fruchtziehung | Nicht erlaubt | Erlaubt (z. B. Erträge behalten) | Nicht erlaubt |
| Rückgabe | Mietsache muss zurückgegeben werden | Pachtsache muss zurückgegeben werden | Leihsache muss zurückgegeben werden |
Aufgabe 3
a) Ja (Annahme) b) Nein c) Nein d) Ja e) Nein
Aufgabe 4
| Begriff | Verpflichtungsgeschäft | Erfüllungsgeschäft |
|---|---|---|
| Was ist es? | Begründet die Pflicht zur Leistung | Führt die Leistung tatsächlich aus |
| Beispiel Kaufvertrag | Der Käufer verpflichtet sich zu zahlen, der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung | Der Käufer zahlt, der Verkäufer übergibt das Eigentum (z. B. durch Übergabe einer Sache) |
| Rechtswirkung | Verpflichtet die Parteien zu tun (z. B. liefern, zahlen) | Erfüllt die Verpflichtung (z. B. Zahlung, Eigentumsübertragung) |
| Rechtsnatur | Schuldrechtlich | Sachenrechtlich |
| Mehrere möglich? | Ja, ein Vertrag kann mehrere Verpflichtungen enthalten | Ja, z. B. Geldübergabe und Eigentumsübertragung sind zwei getrennte Erfüllungsgeschäfte |
Aufgabe 5
a) Ja b) Ja c) Nein
Aufgabe 6
Das Ausstellen des Auto im Ausstellungsraum lässt keinen Anspruch auf Kauf ableiten. Das Angebot ist kein verbindliches Angebot, lediglich "invitatio ad offerendum" als eine Kaufseinladung.
Aufgabe 7
| Vertragstyp | Erforderliche Form | Gesetzliche Grundlage / Hinweis |
|---|---|---|
| Berufsausbildungsvertrag | Schriftform (§ 11 BBiG) | Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, vor Beginn der Ausbildung |
| Ehevertrag | Notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB) | Nur mit Notar wirksam, schützt vor Übervorteilung |
| Grundstückskaufvertrag | Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) | Ohne Notar nichtig, da besonders risikoreich |
| Aktienkauf (börslich) | Formfrei (bei börslichem Handel) | Über die Börse erfolgt der Handel formfrei digital bzw. durch Depotübertrag |
| Aktienkauf (außerbörslich) | Schriftform oder elektronisch (je nach Depotbank) | Technisch meist digital, gesetzlich formfrei, aber in der Praxis geregelt |