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2026-03-01 07:13:21 +01:00

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Fall: Kunde verweigert Annahme eines individuell eingerichteten Notebooks

Sachverhalt

Die JIKU IT-Solutions GmbH hat ein Notebook individuell nach Kundenwunsch eingerichtet (also z. B. spezielle Software, Hardware-Anpassungen oder Konfiguration).
Der Kunde verweigert die Annahme,
weil er das Gerät woanders günstiger bekommen hat.


⚖️ Rechtliche Bewertung

1. Es besteht ein wirksamer Kaufvertrag (§ 433 BGB)

  • Angebot: Kunde bestellt das Notebook mit bestimmten Anpassungen.

  • Annahme: JIKU bestätigt und führt den Auftrag aus.
    ➡️ Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

  • Beide Parteien sind nun vertraglich gebunden.


2. Pflichtverletzung des Kunden Annahmeverzug (§ 293 ff. BGB)

  • JIKU hat ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht (Notebook fertiggestellt).

  • Der Kunde verweigert die Annahme ohne rechtlichen Grund.
    ➡️ Er befindet sich damit im Annahmeverzug.


3. Rechte des Verkäufers (JIKU IT-Solutions)

a) Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB)

  • Der Kaufvertrag bleibt bestehen.

  • JIKU kann den vollen Kaufpreis verlangen, auch wenn der Kunde das Gerät nicht annimmt.

→ Voraussetzung:
JIKU muss dem Kunden die Ware ordnungsgemäß angeboten haben (Leistungsangebot nach § 294 BGB).


b) Ersatz von Mehraufwendungen (§ 304 BGB)

  • Durch den Annahmeverzug kann JIKU Kosten entstanden sein (z. B. Lagerkosten, Versand, Rücktransport).
    ➡️ Diese kann das Unternehmen vom Kunden ersetzt verlangen.

c) Rücktritt oder Schadensersatz (§ 323, § 280 BGB)

  • Wenn der Kunde auch nach Fristsetzung nicht annimmt oder zahlt,
    darf JIKU vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

  • Der Schaden wäre z. B.:

    • Wertverlust durch Sonderanfertigung (nicht mehr verkäuflich)

    • Aufwand für Einrichtung, Arbeitszeit usw.


4. Sonderfall: Individuell angefertigte Ware (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)

  • Da das Notebook nach Kundenwunsch eingerichtet wurde,
    besteht kein Widerrufsrecht (auch bei Online-Verträgen).
    ➡️ Der Kunde kann den Auftrag nicht einfach stornieren.

Ergebnis

Die JIKU IT-Solutions GmbH kann:

Kaufpreiszahlung verlangen (Notebook wurde ordnungsgemäß hergestellt).

Schadensersatz für Aufwand und ggf. Wertverlust fordern.

Annahmeverzug geltend machen (§ 293 ff. BGB).

Kein Widerrufsrecht für den Kunden, da es sich um eine kundenspezifische Anfertigung handelt.


Kurz-Fazit

🔹 Der Kunde muss zahlen,
🔹 JIKU muss das Gerät nicht zurücknehmen,
🔹 und kann bei Weigerung zusätzlich Schadensersatz verlangen.