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2026-03-01 07:18:56 +01:00

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Gesetz
Datenschutz
SUD

BundesDatenSchutzGesetz

Was soll kontrolliert werden bzw. auf Befugte beschränkt werden?

  • Zugang (zu PCs und RZ)
  • Datenträger (Duh, Festplatten/Datensysteme nicht einfach lesbar/kopierbar/löschbar)
  • Speicher (Gespeicherte Personendaten)
  • Benutzer (z.B. Nutzer-Accounts, dass selbst im Falle von Hardware nicht die Daten manipuliert werden können)
  • Zugriff (Berechtigungen)
  • Übertragung (Datenzugriff nur über festgelegte Stellen)
  • Eingabe (Änderungsprotokoll)
  • Transport (Integrität der Daten bei Transport)
  • Wiederherstellbarkeit (Backups)
  • Zuverlässigkeit (Availability)
  • Datenintegrität (Ausfallsicherung/Redundanz)
  • Auftrag (Nur nach Aufträgen und dem Auftragsteller Daten bearbeiten)
  • Verfügbarkeit (Zerstörungsschutz von Daten)
  • Trennbarkeit (Getrennte Verarbeitung von Dateien)

DatenSchutzGrundVerOrdnung

  • Persönliche Daten verschlüsselt und pseudonymisiert
  • High Availability und Sicherheit der Daten sicherstellen
  • High Availability durch schnelle Wiederherstellung von Systemen
  • Regelmäßige Kontrollen der Maßnahmen
  • Beurteilung des Schutzniveaus für die Daten
  • Auftragskontrolle (also nur befugte Personen bei Aufträgen)

Drei Schutzziele

  1. Availability (Keine Downtime der Systeme - Daten müssen immer zugänglich sein - also für Auftragssteller und Beauftragte.)
  2. Integrity (Unversehrtheit und Korrektheit der Informationen. Entweder durch Ausfall oder unbefugte Manipulation zu vermeiden.)
  3. Confidentiality (Nur Befugte haben Zugriff zu den Daten.)