--- tags: - Gesetz - Datenschutz - SUD --- ### BundesDatenSchutzGesetz Was soll kontrolliert werden bzw. auf Befugte beschränkt werden? - Zugang (zu PCs und RZ) - Datenträger (Duh, Festplatten/Datensysteme nicht einfach lesbar/kopierbar/löschbar) - Speicher (Gespeicherte Personendaten) - Benutzer (z.B. Nutzer-Accounts, dass selbst im Falle von Hardware nicht die Daten manipuliert werden können) - Zugriff (Berechtigungen) - Übertragung (Datenzugriff nur über festgelegte Stellen) - Eingabe (Änderungsprotokoll) - Transport (Integrität der Daten bei Transport) - Wiederherstellbarkeit (Backups) - Zuverlässigkeit (Availability) - Datenintegrität (Ausfallsicherung/Redundanz) - Auftrag (Nur nach Aufträgen und dem Auftragsteller Daten bearbeiten) - Verfügbarkeit (Zerstörungsschutz von Daten) - Trennbarkeit (Getrennte Verarbeitung von Dateien) ### DatenSchutzGrundVerOrdnung - Persönliche Daten verschlüsselt und pseudonymisiert - High Availability und Sicherheit der Daten sicherstellen - High Availability durch schnelle Wiederherstellung von Systemen - Regelmäßige Kontrollen der Maßnahmen - Beurteilung des Schutzniveaus für die Daten - Auftragskontrolle (also nur befugte Personen bei Aufträgen) ### Drei Schutzziele 1. Availability (Keine Downtime der Systeme - Daten müssen immer zugänglich sein - also für Auftragssteller und Beauftragte.) 2. Integrity (Unversehrtheit und Korrektheit der Informationen. Entweder durch Ausfall oder unbefugte Manipulation zu vermeiden.) 3. Confidentiality (Nur Befugte haben Zugriff zu den Daten.)