Auch der Krempel muss hoch!

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EVP (Löbach)/01.md Normal file
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Geräte:
    - PC
    - Monitor
- - Auflösung
- - Wie viele
- - Energieeffizienz
- - Anschlüsse
- - Sonstige Funktionen (USB-Anschlüsse? Daisy-Chaining?)
    - Drucker/Fax
- - Tinte?
- - Toner?
- - Multifunktion?
- - Wireless, Wired?
    - Headset
    - Lautsprecher + Mikrofon (wenn nicht Headset)
    - Telefon
    - Webcam
    - USB Hubs
    - Dockingstation falls mit Notebooks gearbeitet wird
    - Tastatur
    - Maus (ergonomisch)
Computer:
    - Gehäuse
    - Prozessor
    - Grafikkarte
    - Arbeitsspeicher
    - Datenträger (HDD, SSD, M.2?)
    - Mainboard
    - Anschlüsse
    - Sonstige PCIe-Karten (Soundkarte? Mehr USB-Anschlüsse?)
- - WLAN von Nöten?
    - Netzteil
    - Vielleicht auch einfach nur ein Laptop für mobiles Arbeiten?
- - In diesem Sinne dann auch für Homeoffice bei VPN einen TAN-Generator/Kryptokarte?
Software:
    - Betriebssystem
    - VoIP
    - Video Conferencing
    - Online-Collaboration
    - AI?
    - Email
    - Office
    - Spezialsoftware (Bildbearbeitung, Branchenrelevante Software)
    - Lizenzen für Software
Möbel:
    - Tisch
- - Höhenverstellbar?
- - Verschiebbar?
    - Stuhl
    - Aktenschrank(?)
    - Rollcontainer
    - Pflanzen
    - Müllkorb
Sonstiges:
    - Steckdosenleisten
    - Netzwerkkabel
    - Telefonkabel
    - Allgemein Kabel, um alle Geräte mit Strom zu versorgen und ggf. zu verbinden
    - Kabelkanäle (Boden und Tisch)
    - Beleuchtung
    - Büromaterialien wie Stifte? Notizblöcke? Klebezettel?
    - USV vielleicht
    - Fluchtweg berücksichtigen?
    - Brandschutztür?
    - Diebsstahlschutz (Abschließbare Schränke und Fenster?)

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- Gruppe 1 (Tisch 3): Anton, Christian, Victoria
- Gruppe 2 (Tisch 1): Demir, Imran, Jan, Sarya
- Gruppe 3 (Tisch 5): Niklas, Vincent
- Gruppe 4 (Tisch 4): Ben, Till
- Gruppe 5 (Tisch 2): Meine Gruppe. Keine Bewertung.
| Präsentation | 1 | 2 | 3 | 4 |
| ---------------------------------------- | --- | --- | --- | --- |
| **Ablauf** | | | | |
| Angemessene Vorstellung | ++ | ++ | ++ | ++ |
| Einleitung, Hinführung zum Thema | + | ++ | ++ | + |
| Ausgewogene Aufgabenverteilung | ++ | + | ++ | + |
| Beachtung Zeitvorgabe | ++ | ++ | o | + |
| **Vortrag** | | | | |
| Struktur / Gliederung | ++ | ++ | ++ | ++ |
| Gestaltung / Methodik | ++ | + | ++ | ++ |
| Sprachliche Sicherheit, freie Rede | ++ | + | + | + |
| Ausdruck, Körpersprache | ++ | ++ | + | ++ |
| Verständlichkeit, Sprachtempo | + | ++ | ++ | + |
| "Inhaltliche" / fachliche Sicherheit | + | + | ++ | + |
| **Visualisierung** | | | | |
| Sinnvoller /notwendiger Medieneinsatz | ++ | ++ | ++ | ++ |
| Gestaltung, Übersichtlichkeit der Medien | ++ | + | ++ | ++ |
| Präsentationseffekte | + | + | ++ | + |

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(Technische Regeln für Arbeitsstätten)
Siehe das Dokument in file:///home/kevkus/Downloads/ASR-A6.pdf
Quelle: Arbeisschutzausschüsse beim BMAS

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6
Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
6.1
Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
(3) Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.
(4) Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
(5) Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
(6) Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.
(7) Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
(9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein. Die Eingabegeräte müssen sich eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen lassen.
(10) Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen.
6.2
Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
(1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können.
(2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.
(3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt werden können. Sie müssen den Verhältnissen der Arbeitsumgebung individuell angepasst werden können.
(4) Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein.
(5) Die von den Bildschirmgeräten ausgehende elektromagnetische Strahlung muss so niedrig gehalten werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.
6.3
Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
(1) Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist.
(2) Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:
1.
sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,
2.
sie müssen neigbar sein,
3.
die Oberflächen müssen reflexionsarm sein,
4.
die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,
5.
die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein.
(3) Alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) dürfen nur eingesetzt werden, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten entstehen.
6.4
Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.
(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen
1.
über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und
2.
so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist.
(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
(4) Tragbare Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben.
(5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1.
6.5
Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.
(2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können.
(3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen.
(4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
(5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden.

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https://www.forum-verlag.com/fachwissen/arbeitsschutz/bildschirmarbeitsplatz/

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# KI-Krempel für Übersicht
## 1. Kurze Zusammenfassungen der Themen
### 🧍‍♂️ Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Ergonomie bezieht sich auf die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen, um Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Bei Bildschirmarbeitsplätzen bedeutet dies:
- **Sitzhaltung**: Der Bürostuhl sollte höhenverstellbar sein, mit einer neigbaren Rückenlehne und einer gepolsterten Sitzfläche. Die Sitzhöhe sollte so eingestellt sein, dass die Füße flach auf dem Boden stehen und die Knie einen Winkel von etwa 90° bilden.
- **Tisch**: Die Arbeitsfläche sollte mindestens 160 cm breit und 80 cm tief sein, um ausreichend Platz für Arbeitsmittel zu bieten.[weka.de+1forum-verlag.com+1](https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/ergonomie-am-bildschirmarbeitsplatz-so-klappts/?utm_source=chatgpt.com)
- **Monitor**: Der Bildschirm sollte etwa 5080 cm von den Augen entfernt sein, wobei die Oberkante des Monitors maximal auf Augenhöhe liegt. Eine leichte Neigung des Monitors kann die Lesbarkeit verbessern.[forum-verlag.com](https://www.forum-verlag.com/fachwissen/arbeitsschutz/bildschirmarbeitsplatz/?utm_source=chatgpt.com)
- **Tastatur und Maus**: Die Tastatur sollte vom Bildschirm getrennt und neigbar sein, mit einer Handauflagefläche von 1015 cm. Die Maus sollte in Reichweite und auf gleicher Höhe wie die Tastatur positioniert sein.[bgbau.de+1forum-verlag.com+1](https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/ergonomisches-arbeiten/buero-und-bildschirmarbeitsplaetze/idealer-bildschirmarbeitsplatz?utm_source=chatgpt.com)
- **Beleuchtung**: Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm sollten vermieden werden. Idealerweise ist der Blick parallel zum Fenster gerichtet.
- **Pausen**: Regelmäßige kurze Pausen, z.B. 5 Minuten pro Stunde, helfen, körperliche Belastungen zu reduzieren.
Weitere Informationen findest du hier: [forum-verlag.com](https://www.forum-verlag.com/fachwissen/arbeitsschutz/bildschirmarbeitsplatz/?utm_source=chatgpt.com)[de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_9241?utm_source=chatgpt.com)
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### 🛡️ DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die DGUV ist der Spitzenverband der deutschen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie stellt Informationen und Regelwerke zur Verfügung, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Für Bildschirmarbeitsplätze relevant ist die DGUV Information 215-410, die Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen beschreibt.[bghm.de+2unfallkasse-nrw.de+2publikationen.dguv.de+2](https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Informationen/215-410-2015.pdf?utm_source=chatgpt.com)
Ein Arbeitsplatz gilt als ergonomisch eingerichtet, wenn der Beschäftigte im Umgang mit seinen Arbeitsmitteln unterwiesen ist und diese sinnvoll nutzen kann.[bghm.de+1tu-chemnitz.de+1](https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/215-410.pdf?utm_source=chatgpt.com)
Die vollständige DGUV Information 215-410 findest du hier: [bghm.de](https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/215-410.pdf?utm_source=chatgpt.com)
---
### 📜 BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie trat 1996 in Kraft und wurde 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert. Ziel war es, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Bildschirmarbeit zu schützen.[click-licht.de+2de.wikipedia.org+2arbeitsrechte.de+2](https://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsverordnung?utm_source=chatgpt.com)
Die Verordnung regelte unter anderem:
- **Gestaltung des Arbeitsplatzes**: Anforderungen an Bildschirmgeräte, Tastaturen, Arbeitsstühle und -tische.
- **Arbeitsorganisation**: Regelungen zu Pausen und Arbeitsabläufen.
- **Gesundheitsschutz**: Angebot von Augenuntersuchungen und Unterweisungen für Beschäftigte.
Weitere Details zur BildscharbV findest du hier: [de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsverordnung?utm_source=chatgpt.com)
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## 2. Webseiten für weiterführende Recherchen
- **DGUV Information 215-410**: [bghm.de](https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/215-410.pdf?utm_source=chatgpt.com)
- **Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz Forum Verlag**: [forum-verlag.com](https://www.forum-verlag.com/fachwissen/arbeitsschutz/bildschirmarbeitsplatz/?utm_source=chatgpt.com)
- **Bildschirmarbeitsverordnung Wikipedia**: [de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsverordnung?utm_source=chatgpt.com)
- **Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz StudySmarter**: [studysmarter.de](https://www.studysmarter.de/ausbildung/ausbildung-in-verkehr-und-logistik/lagerlogistik-ausbildung/ergonomie-am-bildschirmarbeitsplatz/?utm_source=chatgpt.com)
- **Idealer Bildschirmarbeitsplatz BG BAU**: [bgbau.de](https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/ergonomisches-arbeiten/buero-und-bildschirmarbeitsplaetze/idealer-bildschirmarbeitsplatz?utm_source=chatgpt.com)
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## 3. Anhaltspunkte für Bilder und Publikumsinteraktionen
### 📸 Bilder für die Präsentation
- **Ergonomischer Arbeitsplatz**: Fotos oder Diagramme, die die korrekte Sitzhaltung, Monitorhöhe und Anordnung von Tastatur und Maus zeigen.
- **Vorher-Nachher-Vergleiche**: Bilder, die einen schlecht eingerichteten Arbeitsplatz einem ergonomisch optimierten gegenüberstellen.
- **Infografiken**: Darstellungen der empfohlenen Abstände und Winkel (z.B. 90°-Winkel bei Armen und Beinen, 5080 cm Abstand zum Monitor).[weka.de](https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/ergonomie-am-bildschirmarbeitsplatz-so-klappts/?utm_source=chatgpt.com)
### 🎤 Publikumsinteraktionen
- **Kurzes Quiz**: Stelle Fragen wie: "Wie viele Minuten sollte man pro Stunde Pause machen?" oder "Was ist die empfohlene Entfernung zwischen Augen und Monitor?"
- **Mitmachübung**: Bitte die Zuhörer, ihre Sitzhaltung zu überprüfen und kleine Anpassungen vorzunehmen, z.B. den Abstand zum Monitor zu messen.[weka.de](https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/ergonomie-am-bildschirmarbeitsplatz-so-klappts/?utm_source=chatgpt.com)
- **Diskussion**: Frage das Publikum nach eigenen Erfahrungen mit ergonomischen Problemen am Arbeitsplatz und möglichen Lösungen.
# ⚖️ **Was gilt heute?**
Seit dem 3.12.2016:
- **Abschnitt 6 der ArbStättV** regelt Anforderungen an Bildschirmarbeit.
- **Seit Juli 2024** konkretisiert die neue **ASR A6 „Bildschirmarbeit“** diese Anforderungen praxisnah.
> 🎯 **Merksatz für deine Folie oder dein Vortrag:**
> _„BildscharbV ist Geschichte heute regeln ArbStättV Abschnitt 6 und ASR A6 die Bildschirmarbeit.“_
---
### 📋 **Wichtige Merkmale der heutigen Regelung**
#### ✅ **1. Allgemeine Schutzziele statt Detailvorgaben**
- Die ArbStättV nennt **Ziele** (z.B. „Bildschirm muss reflexionsarm sein“), aber keine festen Maße oder Normgrößen.
- Die Umsetzung ist **betriebsspezifisch**, abhängig von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV).
#### ✅ **2. Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht**
- Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitsplatz prüfen:
- Ist die Beleuchtung ausreichend?
- Ist die Sitzhaltung ergonomisch möglich?
- Gibt es gesundheitliche Risiken (Augen, Rücken etc.)?
#### ✅ **3. Anwendung der ASR (z.B. ASR A6)**
- Die sogenannten **Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)** machen die gesetzlichen Ziele **konkret umsetzbar**.
- Wer die ASR befolgt, **erfüllt automatisch** die Anforderungen der ArbStättV durch die sog. „tatsächliche Vermutung“.
> 📌 **Beispiel**: In ASR A6 steht z.B., wie weit der Bildschirm vom Nutzer entfernt sein soll (ca. 5070 cm), obwohl das in der ArbStättV nicht explizit drinsteht.
---
## 🔎 Für deine Folien/Handout:
### 🔗 **Wichtige Links zum Recherchieren**
- [ArbStättV §3 Gefährdungsbeurteilung](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__3.html)
- [Wikipedia: Gefährdungsbeurteilung](https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung)
- [Wikipedia: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)](https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln_f%C3%BCr_Arbeitsst%C3%A4tten)
- [Wikipedia: Bildschirmarbeitsverordnung (Historisch)](https://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsverordnung)
# Beispiel-Vortrag
## 🎤 **Vortragstitel:**
**„Rechtsgrundlage für unseren ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz: ArbStättV & ASR A6“**
---
### ⏱️ **Gliederung (57 Minuten Gesamt)**
| Abschnitt | Dauer | Inhalt |
| ---------------------------------------------- | --------- | ------------------------------------------------------------ |
| 1. Einstieg | 1 Min | Ziel des Vortrags & Projektbezug |
| 2. Was ist die ArbStättV? | 11.5 Min | Grundprinzip & Schutzziele |
| 3. Rolle der ASR A6 | 1.52 Min | Technische Umsetzung für Bildschirmarbeitsplätze |
| 4. Konkrete Anwendung auf unseren Arbeitsplatz | 2 Min | Wie wir die Vorschriften in unserem Projekt umgesetzt haben |
| 5. Fazit & Übergang | 0.5 Min | Wichtigkeit der Rechtsgrundlage & Übergabe an nächste Person |
## **Beispiel-Sprechtext & Folienvorschläge**
---
### **Folie 1: Titel & Einstieg**
🖥️ **Unser Projekt: Bildschirmarbeitsplatz für die FutureTech GmbH**
🔎 _Fokus heute: Rechtliche Grundlagen ArbStättV & ASR A6_
🎙️ **Was du sagst:**
> „In unserem Projekt gestalten wir einen modernen Bildschirmarbeitsplatz für die FutureTech GmbH. Damit unser Konzept nicht nur ergonomisch sinnvoll, sondern auch rechtskonform ist, orientieren wir uns an der Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, und der neuen Technischen Regel ASR A6.“
---
### **Folie 2: Was ist die ArbStättV?**
📘 **Arbeitsstättenverordnung (seit 2004):**
- Legt **allgemeine Schutzziele** fest
- Keine konkreten Maße, sondern **Ziele** wie:
✅ Bildschirm frei von Reflexionen
✅ Ergonomische Sitzposition möglich
✅ Ausreichende Beleuchtung
- Umsetzung durch **Gefährdungsbeurteilung**
🎙️ **Was du sagst:**
> „Die ArbStättV gibt seit 2004 keine genauen Maße mehr vor, sondern formuliert Schutzziele. Es liegt also in der Verantwortung des Unternehmens, durch eine Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, wie diese Ziele erreicht werden etwa durch die Wahl eines geeigneten Stuhls oder einer blendfreien Beleuchtung.“
---
### **Folie 3: Rolle der ASR A6 „Bildschirmarbeit“**
📋 **Technische Regel (seit Juli 2024):**
- **Konkretisiert die ArbStättV**
- Beispiele für Vorgaben:
- 📏 Bildschirmabstand: 5070 cm
- 🪑 Sitzhöhe einstellbar, Rückenlehne neigbar
- 💡 Beleuchtungsstärke: 500 Lux bei Bildschirmarbeit
- **Wer ASR A6 umsetzt, erfüllt automatisch die Verordnung**
🎙️ **Was du sagst:**
> „Die neue ASR A6 hilft Arbeitgebern konkret: Sie beschreibt genau, wie ein ergonomischer Arbeitsplatz aussieht mit Angaben zu Monitorhöhe, Tischfläche, Sitzverhältnissen und mehr. Damit wird die ArbStättV praktisch umsetzbar.“
---
### **Folie 4: Anwendung auf unseren Entwurf**
🛠️ **Unser Konzept für die FutureTech GmbH setzt ASR A6 um:**
-**Tischhöhe & Stuhl anpassbar**
-**Monitor auf Augenhöhe, Abstand 60 cm**
-**Blendfreie LED-Beleuchtung mit 500 Lux**
-**Pausenkonzept integriert (Kurzpausen nach 60 Min)**
🎙️ **Was du sagst:**
> „In unserem Arbeitsplatzkonzept haben wir die ASR A6 konkret berücksichtigt: Die Möbel sind höhenverstellbar, der Monitor ist auf Augenhöhe und der Abstand entspricht den Vorgaben. Auch das Pausenkonzept wurde mitgedacht, um Belastungen zu reduzieren.“
---
### **Folie 5: Fazit**
🧾 **Warum das wichtig ist:**
- 📌 Rechtskonformität durch ArbStättV & ASR A6
- 🧘‍♀️ Gesundheit & Wohlbefinden für Mitarbeitende
- ✅ Qualität & Professionalität unseres Entwurfs
🎙️ **Was du sagst:**
> „Die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zeigt, dass wir nicht nur einen funktionalen Arbeitsplatz liefern, sondern auch einen sicheren und gesundheitlich förderlichen. Damit bieten wir der FutureTech GmbH einen echten Mehrwert.“
# Number 2: Electric Boogaloo
## 🧭 **Struktur für deinen 57-Minuten-Vortrag zur ArbStättV & ASR A6 mit Fokus auf Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz**
### 🎤 **Ziel deines Vortrags:**
Du erklärst, **woher** die ergonomischen Anforderungen kommen (rechtlich) und **was** sie in der Praxis für einen Bildschirmarbeitsplatz bedeuten als Grundlage für die folgenden Abschnitte deiner Gruppe (Möbel, Gesundheit).
---
## ⏱️ **Zeitliche Gliederung & Folienaufbau (für ca. 6 Minuten)**
---
### **🟦 FOLIE 1: Titel + Rollenverteilung (30 Sekunden)**
**Titel**:
> _Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz Vorgaben der ArbStättV & ASR A6_
**Gesagt werden kann**:
> „Willkommen zu unserem zweiten Abschnitt. Mein Kollege hat euch gerade erklärt, welche Pflichten ein Arbeitgeber grundsätzlich bei Bildschirmarbeit hat. Ich zeige euch jetzt, was genau das für die Gestaltung eines Arbeitsplatzes bedeutet und auf welchen Regeln das Ganze basiert.“
---
### **🟦 FOLIE 2: Übergang von der BildscharbV zur ArbStättV (45 Sekunden)**
**Inhalt auf der Folie** (als Zeitleiste oder Tabelle):
🖥️ BildscharbV (19962016)
➡️ ab 2016: Abschnitt 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
➡️ ab 2024: ASR A6 "Bildschirmarbeit"
**Gesprochen dazu**:
> „Früher war das Thema Bildschirmarbeit in der sogenannten Bildschirmarbeitsverordnung geregelt die wurde 2016 abgeschafft. Seitdem gelten die Regeln der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6. Die neue ASR A6 aus dem Jahr 2024 beschreibt konkret, wie diese Vorgaben umzusetzen sind.“
---
### **🟦 FOLIE 3: Was fordert die ArbStättV konkret? (1 Minute)**
**Folie mit Stichpunkten**:
- Allgemeine **Schutzziele**, keine Detailvorgaben
- Umsetzung durch **Gefährdungsbeurteilung**
- Arbeitgeber muss **Beleuchtung, Raumklima, Mobiliar** prüfen
- **Ziel**: Ergonomischer, sicherer Arbeitsplatz
**Ergänzung im Vortrag**:
> „Die Verordnung nennt keine exakten Maße sie beschreibt Ziele: Der Arbeitsplatz soll blendfrei, rückenschonend und individuell anpassbar sein. Der Arbeitgeber muss also prüfen: Sind die Stühle ergonomisch? Wie ist die Bildschirmposition? Gibt es Tageslicht?“
---
### **🟦 FOLIE 4: Die Rolle der ASR A6 „Bildschirmarbeit“ (1 Minute)**
**Folie (Tabellarisch oder Icons)**:
|Thema|Empfehlung laut ASR A6|
|---|---|
|Monitorabstand|5070 cm|
|Sitzhaltung|90°-Winkel Beine & Arme|
|Bildschirmhöhe|Oberkante auf Augenhöhe|
|Beleuchtung|keine Blendung, Tageslicht nutzen|
# Tatsächliche Eigenarbeit
### Die BildscharbV und die ArbStättV
- Die BildscharbV wurde seit dem 3. Dezember 2016 von der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen ersetzt. Seit Juli 2024 konkretisiert die ASR A6 "Bildschirmarbeit" im Rahmen ihres Anwendungsbereich die Anforderungen der Verordnung.
- RELEVANTE INFO: ArbStättV Abschnitt 6 und ASR A6 "Bildschirmarbeit"
- Diese sind ellenlang und es wird extrem nervig sein, diese zu lesen
- In der ArbStättV werden seit 2004 allgemeine Schutzziele anstatt konkreter Maßnahmen und Detailanforderungen formuliert; die Umsetzung erfolgt in jedem Betrieb nach den dortigen Verhältnissen aufgrund einer [Gefährdungsbeurteilung](https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung "Gefährdungsbeurteilung") ([§ 3](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__3.html) ArbStättV). Ein wesentliches Hilfsmittel für die praktische Umsetzung sind die [Technischen Regeln für Arbeitsstätten](https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln_f%C3%BCr_Arbeitsst%C3%A4tten "Technische Regeln für Arbeitsstätten") (ASR), die beschreiben, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber konkret erreicht werden können. Bei Anwendung der ASR spricht eine tatsächliche [Vermutung](https://de.wikipedia.org/wiki/Vermutung_\(Recht\) "Vermutung (Recht)") für die Einhaltung der ArbStättV.
- Die [Bildschirmarbeitsverordnung](https://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirmarbeitsverordnung "Bildschirmarbeitsverordnung") wurde zum 3. Dezember 2016 aufgehoben und die Anforderungen an Büroarbeitsplätze sowie zur Gestaltung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten in der ArbStättV zusammengeführt (Anhang 6/Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 ArbStättV).