Hoch mit dem alten Krempel...
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# Muss Frau Schlüter das Kleid annehmen?
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| Prüfungspunkt | Bewertung | Rechtsfolge |
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| ---------------------------------- | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ----------------------------------------------------- |
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| Vertragstyp | Werkvertrag (§ 631 BGB) | Herstellung eines Brautkleids |
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| Lieferzeit | Termin war Hochzeitstag | verspätete Leistung |
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| Art des Geschäfts | Absolutes Fixgeschäft | Leistung nach Termin unmöglich |
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| Folge nach § 275, § 323, § 326 BGB | Leistung unmöglich durch Krankheit, Leistung nach Ablauf des Fixtermins auch unmöglich. Gegenleistung entfällt | Frau S. muss nicht zahlen |
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| Verschulden | kein Verschulden wegen Krankheit | kein Schadensersatz, aber auch kein Anspruch auf Geld |
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| Rücktritt? | § 323 BGB sagt Verschuldung liegt bei Frau B. nicht vor. Hat aber die Frist nicht eingehalten | Rücktritt möglich für Frau S. |
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Frau S. muss das Kleid nicht annehmen und nicht bezahlen,
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da der Vertrag durch die verspätete, zwecklose Lieferung erloschen ist.
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Frau B. hat keinen Anspruch auf Vergütung,
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weil das Brautkleid nur zur Hochzeit bestimmt war, und die ist vorbei.
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Es liegt kein Verschulden von beiden Seiten vor. Der Vertrag war aufgrund der Krankheit von Frau B. unmöglich zu erfüllen, und der Rücktritt erfolgt automatisch.
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In Kurz:
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- Leistung ab Termin rechtlich unmöglich
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- Gegenleistungspflicht entfällt automatisch (§ 326)
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- keine Nachfrist nötig (§ 323 Abs. 2 Nr. 2)
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- Rücktritt sofort möglich ohne § 323 Abs. 1 Voraussetzungen
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### S93 2-5
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#### 2:
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Besitzer: Petra
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Eigentümer: Herr Bauer
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Besitzer: Yannik
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Eigentümer: Klaus
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Besitzer: Reich
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Eigentümer: Reich
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Besitzer: Klein
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Eigentümer: Leasinggesellschaft
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#### 3:
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1. Azubi vergisst Auftrag weiterzuleiten: Fahrlässigkeit des Lieferanten.
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2. Streik = keine Produktion: Kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Lieferanten.
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#### 4:
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a) Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
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b) Schadensersatz wegen Verzögerung
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#### 5:
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a) Da abgemachter Termin: Annahmeverzug
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b) Verzug weil Ware ordnungsgemäß am Zeit und Ort.
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