Hoch mit dem alten Krempel...

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118
Aufgaben/WBL/01.1.md Normal file
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### **Liegt eine Pflichtverletzung vor (§ 433 BGB)?**
**§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB:**
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache _frei von Sach- und Rechtsmängeln_ zu übergeben.
Das Notebook weist einen Kratzer am Displayrand auf.
Ein Kratzer an einem neuen Gerät ist kein vertragsgemäßer Zustand, da Käufer erwarten dürfen, dass ein neues Notebook keine Gebrauchsspuren oder optischen Mängel aufweist.
Die Verkäuferin (JIKU IT-Solutions GmbH) hat ihre Pflicht verletzt, da die Kaufsache mangelhaft ist.
### **Ist der Mangel erheblich?**
Ein Mangel ist erheblich, wenn er nicht nur geringfügig ist und den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nicht unerheblich beeinträchtigt (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Ein deutlicher Kratzer im Displayrahmen ist ein optischer Mangel, der bei einem neuen Gerät den Wert mindert.
Da Käufer Neuware erwarten dürfen, ist das kein bloßer Bagatellmangel.
### **Welche Mangelart liegt vor?**
Es handelt sich um einen Sachmangel (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), weil die tatsächliche Beschaffenheit (Kratzer) von der vereinbarten bzw. gewöhnlich zu erwartenden Beschaffenheit abweicht.
Die Sache ist also bereits bei Übergabe mangelhaft.
### **Ist die Frist für die Mängelrüge eingehalten worden?**
Lisa hat den Mangel eine Woche nach dem Kauf bemerkt und sofort reklamiert.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) gibt es keine starre Frist für die Anzeige, aber die Beweislastumkehr nach § 477 BGB gilt:
Innerhalb der ersten 12 Monate (bei Verträgen nach 2022) wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
### **Welche Rechte hat Lisa bei mangelhafter Ware?**
Nach **§ 437 BGB** stehen ihr folgende Rechte zu:
1. **Nacherfüllung (§ 439 BGB)**
- Wahlrecht zwischen **Nachbesserung (Reparatur)** oder **Ersatzlieferung (neues Notebook)**
2. **Rücktritt vom Vertrag (§ 323, § 440 BGB)**
- Erst **nach erfolgloser Nacherfüllung**, außer der Mangel ist **erheblich und eine Nachbesserung unzumutbar**.
3. **Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)**
- Statt Rücktritt kann sie eine Preisminderung verlangen.
4. **Schadensersatz (§§ 440, 280, 281 BGB)**
---
### **Darf Lisa sofort ihr Geld zurückverlangen?**
Lisa muss dem Verkäufer **zuerst die Gelegenheit zur Nacherfüllung** geben (§ 439 BGB).
Nur wenn:
- die Verkäuferin **die Nacherfüllung verweigert**,
- sie **zweimal fehlschlägt**, oder
- **unverhältnismäßig** oder **unzumutbar** wäre, dann darf Lisa **vom Vertrag zurücktreten** und ihr Geld zurückverlangen (§ 440, § 323 BGB).
### Ein Dialog:
**Lisa:** Guten Tag. Dieses Notebook habe ich hier letzte Woche gekauft und erst zu Hause festgestellt, dass sich am Rand des Displays ein deutlicher Kratzer befindet. Ich möchte das Notebook zurückgeben.
**Verkäuferin:** Darf ich mal sehen?
**Lisa:** Bitte.
**Verkäuferin:** Na ja, da muss man aber schon ganz genau hinschauen.
**Lisa:** Bei einem solchen Notebook kann man doch erwarten, dass es einwandfrei ist.
**Verkäuferin:** Also gut, möchten Sie ein anderes Gerät oder soll ich Ihnen einen Gutschein ausstellen?
**Lisa:** Weder noch. Ich hätte gerne das Geld zurück.
**Verkäuferin:** (leicht genervt) Geld zurück gibts bei uns grundsätzlich nicht einfach so.
**Lisa:** Wie bitte? Ich hab hier Neuware gekauft, und das Ding hat einen Kratzer! Das ist doch wohl eindeutig ein Mangel.
**Verkäuferin:** Ja, okay, das kann man so sehen. Aber das ist wirklich nur eine Kleinigkeit.
**Lisa:** Eine Kleinigkeit? Bei dem Preis? Ich seh den Kratzer jedes Mal, wenn ichs aufklapp. Das ist ein erheblicher Mangel, Punkt.
**Verkäuferin:** Na gut, wenn Sie so wollen es ist ein Sachmangel, ja. Aber deswegen kriegen Sie trotzdem nicht sofort Ihr Geld zurück.
**Lisa:** Und warum nicht? Ich hab das Teil kaum benutzt und sofort reklamiert.
**Verkäuferin:** Weil das Gesetz erst eine sogenannte Nacherfüllung vorsieht. Sie haben das Recht, ein neues Gerät zu bekommen oder eine Reparatur.
**Lisa:** Also kein Geld, obwohl die Ware beschädigt war?
**Verkäuferin:** Nein. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld verlangen.
**Lisa:** Ganz toll. Dann will ich wenigstens sofort ein neues Notebook. Ich hab keine Lust, hier ewig zu diskutieren.
**Verkäuferin:** In Ordnung. Ich bestell Ihnen ein neues Gerät. Das alte schicken wir zurück, und sobald das neue da ist, können Sie es abholen.
**Lisa:** Gut. Aber diesmal bitte eins ohne Kratzer.
**Verkäuferin:** Natürlich. Ich prüfe es persönlich, bevor Sies mitnehmen.
### Asi-Ruhrpott-Edition
**Lisa:** Tach auch. Also, ich sach mal so: Ich hab dat Notebook letzte Woche hier geholt, und zu Hause seh ich — zack, fetter Kratzer am Displayrand. Wat soll der Müll? Ich will mein Geld zurück.
**Verkäuferin:** Joa, moin, zeig ma her... Also ehrlich, dat sieht man doch kaum.
**Lisa:** Kaum?! Da kannste ja n Eurostück drin parken! Bei dem Preis will ich wat Neues, kein Gebraucht-aus-dem-Pfandautomaten-Teil!
**Verkäuferin:** Also, jetzt ma halblang. Dat is nurn kleiner Schönheitsfehler, nix Wildes.
**Lisa:** Schönheitsfehler? Dat isn Sachmangel deluxe, Junge! Ich hab für Neuware bezahlt, nich für "leicht angekratzt, aber mit Charakter"!
**Verkäuferin:** (leicht genervt) Ey, dat geht aber nich einfach so mit Geld zurück. Sowas läuft hier über Nacherfüllung.
**Lisa:** Was fürn Nach-was? Ich will einfach nur mein Geld, keine Latein-Vorlesung.
**Verkäuferin:** Nacherfüllung! Heißt: Entweder kriegen Sen neues Gerät oder ich lass dat reparieren.
**Lisa:** Super, also Reparatur fürn Neugerät, watn Service. Dat is wien Döner ohne Fleisch — technisch gesehen da, aber keiner wills.
**Verkäuferin:** (schnaubt) Ey, hören Se ma, dat Gesetz is da klar. Erst Ersatz, dann Geld. So läuft dat.
**Lisa:** Toll, dann will ich jetzt sofortn neues Notebook, bevor hier noch einer Schnappatmung kriegt.
**Verkäuferin:** Ja, ja, ich bestell dat. Dauert paar Tage.
**Lisa:** Jo, kein Thema. Ich hab ja sonst nix vor, außer auf mein funktionierendes Notebook zu warten.
**Verkäuferin:** Wenn dat nächste auchn Kratzer hat, nehm ich Urlaub, sach ich Ihnen.
**Lisa:** Wenn dat nächsten Kratzer hat, bring ichs Ihnen durchs Fenster zurück.
**Verkäuferin:** Wat fürn Fenster?
**Lisa:** Einfach Rückgabefenster. Turn up!

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Aufgaben/WBL/3.4.md Normal file
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## **Fall: Kunde verweigert Annahme eines individuell eingerichteten Notebooks**
### **Sachverhalt**
Die **JIKU IT-Solutions GmbH** hat ein **Notebook individuell nach Kundenwunsch eingerichtet** (also z. B. spezielle Software, Hardware-Anpassungen oder Konfiguration).
Der Kunde **verweigert die Annahme**,
weil er das Gerät **woanders günstiger bekommen** hat.
---
## ⚖️ **Rechtliche Bewertung**
### **1. Es besteht ein wirksamer Kaufvertrag (§ 433 BGB)**
- Angebot: Kunde bestellt das Notebook mit bestimmten Anpassungen.
- Annahme: JIKU bestätigt und führt den Auftrag aus.
➡️ Damit ist ein **rechtsgültiger Kaufvertrag** zustande gekommen.
- Beide Parteien sind nun **vertraglich gebunden**.
---
### **2. Pflichtverletzung des Kunden Annahmeverzug (§ 293 ff. BGB)**
- JIKU hat ihre Leistung **ordnungsgemäß erbracht** (Notebook fertiggestellt).
- Der Kunde **verweigert die Annahme ohne rechtlichen Grund**.
➡️ Er befindet sich damit im **Annahmeverzug**.
---
### **3. Rechte des Verkäufers (JIKU IT-Solutions)**
#### **a) Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB)**
- Der Kaufvertrag bleibt bestehen.
- JIKU kann den **vollen Kaufpreis verlangen**, auch wenn der Kunde das Gerät nicht annimmt.
→ Voraussetzung:
JIKU muss dem Kunden die Ware **ordnungsgemäß angeboten** haben (Leistungsangebot nach § 294 BGB).
---
#### **b) Ersatz von Mehraufwendungen (§ 304 BGB)**
- Durch den Annahmeverzug kann JIKU **Kosten** entstanden sein (z. B. Lagerkosten, Versand, Rücktransport).
➡️ Diese kann das Unternehmen **vom Kunden ersetzt verlangen**.
---
#### **c) Rücktritt oder Schadensersatz (§ 323, § 280 BGB)**
- Wenn der Kunde auch nach Fristsetzung **nicht annimmt oder zahlt**,
darf JIKU vom Vertrag **zurücktreten** und **Schadensersatz** fordern.
- Der Schaden wäre z. B.:
- Wertverlust durch Sonderanfertigung (nicht mehr verkäuflich)
- Aufwand für Einrichtung, Arbeitszeit usw.
---
### **4. Sonderfall: Individuell angefertigte Ware (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)**
- Da das Notebook **nach Kundenwunsch eingerichtet** wurde,
besteht **kein Widerrufsrecht** (auch bei Online-Verträgen).
➡️ Der Kunde **kann den Auftrag nicht einfach stornieren**.
---
# Ergebnis
Die JIKU IT-Solutions GmbH kann:
Kaufpreiszahlung verlangen (Notebook wurde ordnungsgemäß hergestellt).
Schadensersatz für Aufwand und ggf. Wertverlust fordern.
Annahmeverzug geltend machen (§ 293 ff. BGB).
Kein Widerrufsrecht für den Kunden, da es sich um eine kundenspezifische Anfertigung handelt.
---
# Kurz-Fazit
🔹 Der Kunde muss zahlen,
🔹 JIKU muss das Gerät nicht zurücknehmen,
🔹 und kann bei Weigerung zusätzlich Schadensersatz verlangen.

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Aufgaben/WBL/DB.md Normal file
View File

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### Entscheidungsgrundlage
Deckungsbeitrag = Erlösvariable Kosten
Konkrete Rechnung (laut Kalkulation):
Die variablen Kosten setzen sich hier aus Material und Haushaltsgeräten
zusammen.
Variable Kosten = 3.000€ (Material) + 3.500€ (Gerate) = 6.500€
14.000€(Erlös) 6.500€(variable Kosten) = + 7.500€ (Deckungsbeitrag)
Da der Erlös die variablen Kosten deutlich übersteigt, entsteht ein hoher
positiver Deckungsbeitrag.
Empfehlung: Annehmen
Der Auftrag ist wirtschaftlich sinnvoll, da der Preis weit über der kurzfristigen
Preisuntergrenze (6.500 €) liegt.
Effekt: Der Deckungsbeitrag von 7.500 € hilft, die Fixkosten (Löhne,
Miete etc.) zu bezahlen.
Fazit: Ohne Auftrag: ca. 9.000 € Verlust (Fixkosten). Mit Auftrag: nur
noch ca. 1.500 € Verlust. Wir verbessern das Betriebsergebnis also um
7.500 €
# Besser
- Vollkostensicht (langfristig):
Der Angebotspreis von 14.000 € liegt unter den Selbstkosten von 15.040 €.
-> Langfristig, bei normaler Auslastung, wäre der Auftrag nicht wirtschaftlich und eher abzulehnen.
In der Vollkostenrechnung werden alle Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) dem Auftrag zugerechnet.
**Vergleich:**
- Selbstkosten: 15.040 €
- Angebotspreis: 14.000 €
**Ergebnis:**
14.000 € 15.040 € = **1.040 €**
- Deckungsbeitragssicht (kurzfristig, Unterbeschäftigung):
Die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Kosten von 6.500 €.
Der Angebotspreis von 14.000 € liegt deutlich darüber, es entsteht ein Deckungsbeitrag von 7.500 €.
Dieser Beitrag dient der Deckung der Fixkosten und reduziert den Verlust von rund 9.000 € auf rund 1.0001.500 €.
-> Unter der Annahme von Unterbeschäftigung und unvermeidbaren Fixkosten ist der Auftrag kurzfristig anzunehmen, da er das Betriebsergebnis verbessert.
Für kurzfristige Entscheidungen bei Unterbeschäftigung wird zwischen variablen und fixen Kosten unterschieden.
Variable Kosten:
Material: 3.000 €
Haushaltsgeräte: 3.500 €
-> variable Kosten gesamt: 6.500 €
Fixkosten (fallen unabhängig vom Auftrag an):
Löhne/Arbeitsstunden: 5.440 €
Gemeinkosten: 3.100 €
-> Fixkosten gesamt: 8.540 €
Deckungsbeitrag:
Deckungsbeitrag = Erlös variable Kosten
= 14.000 € 6.500 €
= 7.500 €
### Kostenart Zuordnung Begründung
#### Miete Fix
Fällt monatlich gleich hoch an, egal ob produziert wird.
#### Werbung Fix / (Variabel)
Meist festes Budget (Fix). Ausnahme: Online-Werbung (z.B. Cost-per-Click) kann variabel
sein, da sie direkt steuerbar ist.
#### Reparatur Fix
Regelmäßige Wartung und Reparaturen gehören zu den Fixkosten (Erhalt der
Betriebsbereitschaft).
#### Verpackungsmaterial (Variabel)
Je mehr Produkte verkauft werden, desto mehr Verpackung wird benötigt.
#### Materialverbrauch (Variabel)
Steigt direkt mit der Produktionsmenge (z.B. Holz für jeden Tisch).
#### Zinsen (Fix)
Werden für Kredite zeitabhängig fällig, unabhängig von der Auslastung.
#### Leasingraten Fix
Feste monatliche Rate für Maschinen oder Fahrzeuge.
#### Meistergehalt Fix
Gehälter werden fest pro Monat gezahlt (anders als Akkordlohn).
![[Pasted image 20251201081254.png]]
### Gesamtkosten (Betrachtung des Unternehmens)
- Fixkosten (gesamt): Bleiben unverändert bei 240.000 € (unabhängig von der Menge).
- Variable Kosten (gesamt): Steigen proportional mit der Menge an (mehr Produktion = mehr Materialverbrauch).
### Stückkosten (Betrachtung pro Produkt)
- Variable Stückkosten: Bleiben konstant bei 60 € (jedes Teil kostet gleich viel in der Herstellung).
- Fixkosten pro Stück: Sinken bei steigender Menge (im Juli 80 €, im September nur noch ca. 44 €).
- Begründung: Die festen Kosten (Miete etc.) verteilen sich auf mehr produzierte Teile. Man nennt das auch Fixkostendegression oder Gesetz der Massenproduktion.
- Dadurch sinken auch die gesamten Kosten pro Stück, je mehr wir produzieren.
Gegeben sind folgende Werte für den Monat Mai:
- Fixkosten: 229.500 €
- Variable Kosten (pro Stück): 250 €
- Verkaufspreis (pro Stück): 520 €
- Absatzmenge: 780 Stück
##### a) Deckungsbeitrag pro Stück (db)
db =Verkaufspreis - variable Stückkosten
db = 520 € - 250 € = 270 €
##### b) Deckungsbeitrag gesamt (DB)
DB = db x Menge
DB = 270 € x 780 Stück = 210.600 €
##### c) Absolute Preisuntergrenze
Die absolute (kurzfristige) Preisuntergrenze entspricht den variablen Stückkosten. Zu diesem
Preis wird kein Verlust durch die Produktion gemacht (aber auch kein Beitrag zur
Fixkostendeckung).
Absolute PUG = variable Stückkosten = 250 €
##### d) Gewinn bzw. Verlust (Betriebsergebnis)
Ergebnis = Deckungsbeitrag gesamt - Fixkosten
Ergebnis = 210.600 € - 229.500 € = -18.900 €
Antwort: Das Unternehmen erwirtschaftet im Mai einen Verlust von 18.900 €.
##### e) Break-even-Point (Gewinnschwelle)
Break-even-Menge = Fixkosten / Deckungsbeitrag pro Stück
Break-even-Menge = 229.500 € / 270 € = 850 Stück

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### 1: Ermitteln die den Sachmangel:
a) Der neue Backofen der Bäckerei Schmitz erreicht nicht die im Vertrag zugesicherte Backleistung
-> Gütemangel
b) Michael kauft einen neuen PKW. Im Werbeprospekt gibt der Hersteller an, dass der durchschnittliche Verbrauch bei vier Litern pro 100 Kilometern liegt. Im ersten Monat verbraucht der PKW jedoch durchschnittlich 8 Liter.
-> Werbungsmangel
c) Einer Kundin wird das falsche Waschbecken eingebaut.
-> Gattungsmangel
d) Schreinermeister Klein hat eine Tür falsch herum eingebut.
-> Montagemangel
e) Noah hat vor einem Jahr ein Navigationsgerät gekauft. Der Hersteller weigert sich jetzt, ihm ein Software-Update bereitzustellen.
-> Funktionalitäsmangel
f) Ida hat einen USB-Hub im Internet erworben, in den ihre USB-Sticks nicht hineinpassen.
-> Kein Mangel (theoretisch einfach dumm) ansonsten Kompatibilitätsmangel
### 2: Subjektive und Objektive Anforderungen
**Subjektive Anforderungen:**
- Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer (also vertraglich zugesichert). Ein Produkt ist frei von Sachmängeln, wenn es:
- der vereinbarten Beschaffenheit entspricht
- der vereinbarten Verwendung dient
- die vereinbarten Eigenschaften aufweist
**Objektive Anforderungen:**
- Allgemein übliche Erwartung, die jeder Käufer haben darf, unabhängig von Absprachen. Ein Produkt ist mangelfrei, wenn es:
- Sich für die gewöhnliche Verwendung eignet
- die übliche Beschsffenheit vergleichbarer Sachen aufweist
- der Käufer eine solche Qualität erwarten kann (z.B. keine Kratzer oder normale Funktionsfähigkeit).
Auch Montagefehler oder falsche Herstellerangaben/Werbung können Mängel darstellen.
### Garantie vs. Gewährleistung.
Bei Garantie geht man davon aus, dass ein Mangel bei der Produktion durch den Hersteller existiert. Also bereits vor dem Kauf besteht.
Bei Gewährleistung geht man davon aus, dass der Benutzer den Mangel hinzugefügt hat.
Garantie (0,5-1 Jahre), Gewährleistung (2 Jahre)
### Mangehafte Lieferung
Wenn eine Lieferung beschädigt, fehlerhaft, oder sonstige klare Mängel aufweist, kann der Käufer bis zu zwei mal eine Nacherfüllung verlangen. Bei der Nacherfüllung muss der Verkäufer entweder den Mangel durch Reparatur oder Ersatz beheben.
Es wird zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung unterschieden.
### Käuferrechte
#### A
Es handelt sich um objektive Anforderungen, die nicht erfüllt werde (man etrwartet, dass ein neues Fahrzeug nicht nach hundert Kilometern mehrmals Motorschäden hat.)
Da bereits zwei mal eine Nacherfüllung durchgeführt wurde, sollte die Käuferin vom Vertrag zurücktreten. Gleichzeitig auch Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
#### B
Die Montage-Anforderungen sind durch die lückenhafte Anleitung nicht gegeben. Peter sollte eine Nacherfüllung verlangen und ein anderes dieser Regale nehmen und überprüfen, ob dort eine vollständige Anleitung beiliegt.
#### C
Ersatzlieferung.

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## Hauptrechnung
Neu: 160000 + 20000 + 16000 + 5000 = 201000
Alt: (300 x 32 x 48) + (5000 x 48) = 700800
Antwort: Ja, lohnt sich.
## 1) Investition (neu)
Hard-/Software 160.000 €
Beratung 20.000 €
Schulung 16.000 €
Umstellung 5.000 €
= 201.000 €
## 2) Monatliche Einsparung
Personal: 300 h/Monat × 32 €/h = 9.600 €/Monat
Leasing alt entfällt: 5.000 €/Monat
= Gesamt: 14.600 €/Monat
## 3) Einsparung über 4 Jahre (48 Monate)
14.600 €/Monat × 48 = 700.800 €
## 4) Gewinn/Netto-Vorteil über 4 Jahre
700.800 € 201.000 € = 499.800 €
## 5) ROI (für den 4-Jahres-Zeitraum)
ROI = (Netto-Vorteil / Investition) × 100
= (499.800 / 201.000) × 100
≈ 248,7 %
## 6) Amortisationszeit (Payback)
Amortisationszeit = Investition / monatliche Einsparung
= 201.000 / 14.600
≈ 13,77 Monate → ca. 13,8 Monate (≈ 1 Jahr + 2 Monate)

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Aufgaben/WBL/S90.md Normal file
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# Muss Frau Schlüter das Kleid annehmen?
| Prüfungspunkt | Bewertung | Rechtsfolge |
| ---------------------------------- | -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | ----------------------------------------------------- |
| Vertragstyp | Werkvertrag (§ 631 BGB) | Herstellung eines Brautkleids |
| Lieferzeit | Termin war Hochzeitstag | verspätete Leistung |
| Art des Geschäfts | Absolutes Fixgeschäft | Leistung nach Termin unmöglich |
| Folge nach § 275, § 323, § 326 BGB | Leistung unmöglich durch Krankheit, Leistung nach Ablauf des Fixtermins auch unmöglich. Gegenleistung entfällt | Frau S. muss nicht zahlen |
| Verschulden | kein Verschulden wegen Krankheit | kein Schadensersatz, aber auch kein Anspruch auf Geld |
| Rücktritt? | § 323 BGB sagt Verschuldung liegt bei Frau B. nicht vor. Hat aber die Frist nicht eingehalten | Rücktritt möglich für Frau S. |
Frau S. muss das Kleid nicht annehmen und nicht bezahlen,
da der Vertrag durch die verspätete, zwecklose Lieferung erloschen ist.
Frau B. hat keinen Anspruch auf Vergütung,
weil das Brautkleid nur zur Hochzeit bestimmt war, und die ist vorbei.
Es liegt kein Verschulden von beiden Seiten vor. Der Vertrag war aufgrund der Krankheit von Frau B. unmöglich zu erfüllen, und der Rücktritt erfolgt automatisch.
In Kurz:
- Leistung ab Termin rechtlich unmöglich
- Gegenleistungspflicht entfällt automatisch (§ 326)
- keine Nachfrist nötig (§ 323 Abs. 2 Nr. 2)
- Rücktritt sofort möglich ohne § 323 Abs. 1 Voraussetzungen
### S93 2-5
#### 2:
Besitzer: Petra
Eigentümer: Herr Bauer
-
Besitzer: Yannik
Eigentümer: Klaus
-
Besitzer: Reich
Eigentümer: Reich
-
Besitzer: Klein
Eigentümer: Leasinggesellschaft
#### 3:
1. Azubi vergisst Auftrag weiterzuleiten: Fahrlässigkeit des Lieferanten.
2. Streik = keine Produktion: Kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Lieferanten.
#### 4:
a) Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
b) Schadensersatz wegen Verzögerung
#### 5:
a) Da abgemachter Termin: Annahmeverzug
b) Verzug weil Ware ordnungsgemäß am Zeit und Ort.